AISÖ Information für Türkei-Verkehre

Verpflichtung zur elektronischen Vorabinformation von Warensendungen ab 15. Februar 2015.

Die Arbeitsgemeinschaft Internationaler Straßenverkehrsunternehmen Österreichs (AISÖ) wurde von der IRU darüber informiert, dass ab dem 15. Februar 2015 alle Warensendungen (unter Verwendung von Carnet TIR, Gemeinsames Versandverfahren) die in das Zollgebiet der Türkei verbracht werden, vorab angemeldet werden müssen. Das gilt für Lieferungen, die mit Beförderungsmitteln im Straßenverkehr durchgeführt werden.

Die Information über die Einreise muss vom Transportunternehmer spätestens eine Stunde vor Eintreffen der Waren an das jeweilige Eintrittszollamt übermittelt werden. Findet ein Transport unter dem Carnet TIR Verfahren statt, ist die Verwendung von „TIR-EPD“ verpflichtend vorgeschrieben.

Die Internetadresse des IRU-Programmes lautet: www.tirepd.org. Sobald ein Unternehmen registriert ist, kann es kostenfrei die Carnet TIR Daten über das IRU-Programm an das jeweilige Zollamt in der Türkei senden.

Bei nicht rechtzeitiger oder fehlender Übermittlung der Daten obliegt es den türkischen Zollbehörden, Strafen auszusprechen.

Anmeldungen zum TIR-EPD nimmt die AISÖ unter office@aisoe.at entgegen.

www.aisoe.at